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WEKA (bli) | News | 13.10.2017

Mietvertragsgebühr für Wohnungen entfällt

Am 12. Oktober wurde im Nationalrat die Abschaffung der Mietvertragsgebühr beschlossen. Eine umfassende Reform des Mietrechts noch vor der Wahl blieb allerdings aus.

Bisher war es so, dass das Gebührengesetz bei Abschluss eines Mietvertrags eine Mietvertragsgebühr vorsah, die üblicherweise der Mieter zu entrichten hatte. Diese wurde nun abgeschafft, um die Mieter zu entlasten.

Es kommt dabei zu einer Änderung in § 33 Tarifpost 5. In dessen Absatz 3 entfällt der letzte Satz. Außerdem wird Tarifpost 4 Absatz 4 Z 1 dahingehend geändert, dass Verträge über die Miete von Wohnräumen künftig gebührenfrei sind. Bisher galt die Gebührenbefreiung nur für Mietverträge bis zu einer Dauer von drei Monaten.

Die Novelle wurde in BGBl I Nr 147/2017 kundgemacht.

Eine umfassende Reformierung des Mietrechts blieb vorerst weiterhin aus.

Quelle:

Parlamentskorrespondenz Nr 1064 vom 13.10.2017

Änderung des Gebührengesetzes 1957