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WEKA (bli) | News | 03.04.2013

Wohnrecht aktuell – Aktualisierte Vorschriften

Ende März kam es im Wohnrecht zu kleineren Novellen des Mietrechtsgesetzes, des ABGB und des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes. Was ist neu? Auf dem Portal Wohnrecht online finden Sie alle Vorschriften in aktueller Fassung.

Mietrechtsgesetz – Änderungen bezüglich Entrichtung des Mietzinses

Die Änderung des Mietrechtsgesetztes wurden am 20. März mit BGBl I Nr 50/2013 kundgemacht.

Der Mieter hat gemäß § 15 Abs 3 MRG den Mietzins, sofern kein späterer Zahlungstermin vereinbart ist, am Fünften eines Kalendermonats im Vorhinein zu entrichten. Der Vermieter hat ihm dafür ein verkehrsübliches Bankkonto bekanntzugeben. Bisher galt, dass der Mieter den Mietzins am 1. eines jeden Kalendermonats im Vorhinein zu entrichten hat.

Dies trat mit 16. März 2013 in Kraft und ist auch auf Verträge anzuwenden, die vor diesem Zeitpunkt geschlossen wurden.

ABGB

Das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch wurde ebenfalls mit BGBl I Nr 50/2013 geändert. Wohnrechtlich relevant ist hierbei die Ergänzung von § 1100 ABGB zum Zins. Dieser wird dahingehend ergänzt, dass bei Raummiete der Zins monatlich jeweils am Fünften des Monats zu entrichten ist.

Auch diese Änderung trat mit 16. März 2013 in Kraft und ist auf Verträge anzuwenden, die vor diesem Zeitpunkt geschlossen wurden.

Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Zu einer kleinen Änderung kommt es auch im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz bezüglich der Anwendung mietrechtlicher Bestimmungen (§ 20 Abs 1 WGG).

Die Änderungen wurden am 20. März 2013 mit BGBl I Nr 51/2013 kundgemacht und sind mit 16. März 2013 in Kraft getreten.

Alle fürs Wohnrecht relevanten Vorschriften finden Sie auf dem Portal unter https://www.weka.at/wohnrecht/Vorschriften.