Dokument-ID: 724477

Vorschrift

Regelung über die Erhaltung von Wärmebereitungsgeräten im Teilanwendungsbereich des § 1 Abs. 4 MRG

Inhaltsverzeichnis

§ 2.

idF BGBl. I Nr. 100/2014 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2015

§ 1 tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft. Er ist auch in gerichtlichen Verfahren anzuwenden, die am 1. Jänner 2015 bereits anhängig geworden, aber noch nicht rechtskräftig entschieden worden sind.