Dokument-ID: 724478

Vorschrift

Regelung über die Erhaltung von Wärmebereitungsgeräten im Teilanwendungsbereich des § 1 Abs. 4 MRG

Inhaltsverzeichnis

§ 3.

idF BGBl. I Nr. 100/2014 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2015

Im Übrigen ist § 1 ab seinem Inkrafttreten auch auf Mietverträge anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2015 geschlossen wurden.