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Dokument-ID: 227382
1. ABSCHNITT
Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler (ImmMV)
1. ABSCHNITT
Anwendungsbereich
§ 1.
Diese Verordnung ist anzuwenden auf:
- die Vermittlung des Kaufes, Verkaufes und Tausches von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungen, Geschäftsräumen, Fertighäusern und Unternehmen sowie Unternehmensbeteiligungen,
- die Vermittlung von Bestandverträgen (Miet- und Pachtverträgen) sowie die Vermittlung sonstiger Rechte einschließlich der Vermittlung von Teilzeitnutzungsrechten und Optionsrechten über bebaute und unbebaute Grundstücke, Wohnungen, Geschäftsräume und Unternehmen,
- die Vermittlung von Hypothekardarlehen und
- die Vermittlung von Anteilscheinen und Beteiligungen an Immobilienfonds.