Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Dokument-ID: 048163
Urkundenhinterlegungsgesetz (UHG)
§ 25.
Die §§ 3, 5 und 6 Abs. 1 sind anzuwenden. An die Stelle des Tagebuchs tritt der Reihungsvormerk.