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Ihre Suche nach "§ 30" "MRG" lieferte 96 Ergebnisse.
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Datum
Dokument-ID: 277180
Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag
Scheinuntermiete
Haupt- und Untermiete
§ 2 MRG gibt Auskunft darüber, in welchen Fällen Hauptmiete und in welchen Fällen Untermiete vorliegen. Ersterem kommt eine Reihe von Rechten zu, welche letzterem nicht zustehen. Aus mieterschutzrechtlichen Gründen soll daher § 2 Abs 3 MRG Scheinuntermietverträge hintanhalten, die zwecks Umgehung der dem Hauptmieter zustehenden Rechte – also bloß zum Schein – geschlossen wurden.