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Ihre Suche nach "§ 30" "MRG" lieferte 1455 Ergebnisse.
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Mietrechtsgesetz (MRG) – § 30. Kündigungsbeschränkungen
Vorschrift | BGBl. I Nr. 161/2001 | Dokument-ID: 176427 -
Tipps zur Gestaltung von Befristungen nach § 29 MRG
DEMOEine Auflistung der wesentlichsten Punkte bei befristeten Hauptmietverträgen sowie Untermietverträgen.Redaktion WEKA | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 822840 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Kategorie A, B oder C ab 1994) – bei Nichtanwendbarkeit des KSchG
DEMOMuster eines Kompromiss-Mietvertrags für eine Wohnung der Kategorie A, B oder C ab dem Jahr 1994. Das KSchG ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar.Markus Bulgarini - WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 589077 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Neuerrichtung der Wohnung nach dem 08.05.1945)
DEMOKompromiss-Vertragsmuster für einen Mietvertrag für eine Wohnung, die aufgrund einer nach dem 8. Mai 1945 erteilten Baubewilligung durch Um-, Auf-, Ein- oder Zubau neu geschaffen wurde.Markus Bulgarini - Karin Zahiragic - WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 589054 -
Gerichtliche Aufkündigung wegen unleidlichen Verhaltens (§ 30 Abs 2 Z 3 MRG)
DEMOHier findet sich ein Muster zur gerichtlichen Aufkündigung der Mietwohnung wegen unleidlichen, rücksichtslosen, anstößigen oder grob ungehörigen Verhaltens.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 878151 -
Kündigungsgrund – wichtige Kündigungsgründe nach § 30 MRG
Der Vermieter kann dem Mieter im Teil- sowie Vollanwendungsbereich des MRG im Rahmen der ordentlichen Kündigung jedoch nur bei Vorliegen wichtiger Gründe gem § 30 MRG kündigen.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 382946 -
Anwendungsbereich des MRG – Teilausnahmen
Das Mietrechtsgesetz (MRG) kommt nur zur Anwendung, soweit die betreffende Vermietung nicht in die Voll- oder Teilausnahmen fällt. Was zählt zu den Teilausnahmen?Simone Unterfrauner - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 563421 -
Anwendungsbereich des MRG – Vollausnahmen
Vor Abschluss eines Mietvertrages sollte geprüft werden, ob das MRG auf diesen anzuwenden ist. Kommt das MRG zur Anwendung, sind die überwiegend zwingende Natur des MRG und der damit einhergehende Mieterschutz zu beachten?Simone Unterfrauner - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 563424 -
Verbesserung gegen den Willen des Vermieters als Kündigungsgrund iSd § 30 Abs 2 Z 3 1. Fall MRG?
Die Verbesserung gegen den Willen des Vermieters bedeutet nicht in jedem Fall die Verwirklichung des Kündigungstatbestands nach § 30 Abs 2 Z 3 1. Fall MRG.Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 128/12b | OGH vom 26.07.2012 | Dokument-ID: 488150 -
Wohnungstypbeschreibung für eine Neuerrichtung ohne öffentliche Mittel nach 30.06.1953
Wohnungstyp mit Neuerrichtung eines gesamten Gebäudes ohne Wohnbauförderungsmittel nach dem 30.06.1953.WEKA (bna) - Karin Zahiragic | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 653376 -
Zur Kündigung einer Geschäftsräumlichkeit wegen mangelnder regelmäßiger Verwendung
Gastautor Mag. Roman Reßler erläutert anhand einer aktuellen OGH-Entscheidung, was bei einer Kündigung einer Geschäftsräumlichkeit gemäß § 30 Abs 2 Z 7 MRG beachtet werden muss.Roman Reßler | News | 13.07.2021 | Dokument-ID: 1095787 -
Mieterpflichten nach MRG
Der Mieter ist zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Wohnung berechtigt. Welche Pflichten ihn im Gegenzug nach dem MRG treffen, erörtert folgender Beitrag.Christoph Naske - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 440416 -
Vermieterpflichten nach ABGB und MRG
Dieser Beitrag geht näher auf die Pflicht des Vermieters ein, das Mietobjekt in einem gebrauchsfähigen Zustand zu übergeben und diesen zu bewahren. Dabei unterscheidet sich die Erhaltungspflicht je nach Anwendung des MRG oder des ABGB.Simone Unterfrauner - Patricia Wolf - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 440473 -
Wohnzweck
Die Begriffe des Wohnzwecks bzw des Wohnbedürfnisses sind im MRG an einigen Stellen genannt. Was der OGH darunter versteht, ist auch deswegen praktisch relevant, da er beide Begriffe im Rahmen der Kündigung wegen Nichtbenützung heranzieht.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280344 -
Gerichtliche Aufkündigung wegen Nichterbringung von Dienstleistungen (§ 30 Abs 2 Z 2 MRG [gilt nicht für Hausbesorger!])
Hier finden Sie einen Musterschriftsatz für die gerichtliche Aufkündigung einer Dienstwohnung wegen Nichterbringung von Dienstleistungen gem § 30 Abs 2 Z 2 MRG.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 878149 -
Zweiobjekthaus
Mietgegenstände in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten fallen nicht unter das MRG. Vor der Wohnrechtsnovelle 2001 waren Wohnungen idS (bloß) teilweise, Geschäftsräumlichkeiten nicht ausgenommen.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 384230 -
Notwendigkeit der tatsächlichen ursprünglichen Widmung als Dienstwohnung iSd § 30 Abs 2 Z 10 MRG
Das Bestehen des Kündigungsgrundes nach § 30 Abs 2 Z 10 MRG setzt zunächst voraus, dass die Wohnung tatsächlich der Unterbringung von Dienstnehmern gedient hat. Die bloße Widmung zum angeführten Zweck reicht nicht aus.Iman Torabia | News | 11.04.2013 | Dokument-ID: 563936 -
Abtretung der Mietrechte (§ 12 MRG)
Muster einer vertraglichen Einigung über die Abtretung der Hauptmietrechte an einer Wohnung nach § 12 MRG zwischen zwei Geschwistern.Simone Unterfrauner - Karin Zahiragic | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 878111 -
Zum Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 6 MRG
Der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 6 MRG setzt das Fehlen einer regelmäßigen Verwendung der Wohnung zu Wohnzwecken „durch wen immer“ voraus; der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 6 MRG ist dann nicht gegeben, wenn feststeht, der Mieter werde die Wohnung mit Sicherheit in naher Zukunft wieder benötigen.Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 100/09p | OGH vom 02.07.2009 | Dokument-ID: 243988 -
9 Ob 88/08v; OGH; 30. September 2009
Judikatur | Entscheidung | 9 Ob 88/08v | OGH vom 30.09.2009 | Dokument-ID: 009537 -
Erhaltungspflicht des Vermieters
Die im MRG verankerten Erhaltungspflichten des Vermieters stellen zugunsten des Mieters relativ zwingendes Recht dar. Auf die Durchführung von Erhaltungsarbeiten kann der Mieter im Vorhinein nicht wirksam verzichten.Pamela Pichler - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280202 -
8 Ob 46/09m; OGH; 30. Juli 2009
Judikatur | Entscheidung | 8 Ob 46/09m | OGH vom 30.07.2009 | Dokument-ID: 009429 -
Eigenbedarfskündigung gem § 30 Abs 2 Z 8 MRG gilt auch für Mietvertrag, der vor Inkrafttreten des MRG geschlossen wurde
Bei dringendem Eigenbedarf am Mietobjekt, ist eine Kündigung nach § 30 Abs 2 Z 8 MRG gerechtfertigt. Dies gilt auch für Mietverhältnisse vor Inkrafttreten des MRG, da die Rechtslage zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung von Bedeutung ist.WEKA (api) | News | 12.01.2017 | Dokument-ID: 883280 -
Dr. Weisert: Beendigung des Mietverhältnisses durch den Tod des Mieters
Gastautorin Dr. Weisert beschäftigt sich mit der Thematik, wie Vermieter nach dem Tod eines Mieters eines Wohn- oder Geschäftsobjektes vorgehen müssen. Wann liegt der Kündigungsgrund gemäß § 30 Abs. 2 Z 5 MRG vor?Andrea Weisert | News | 25.05.2011 | Dokument-ID: 270674 -
Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 3 MRG bei Lärmbelästigung durch Geisteskranken?
Bei gewissen Verhaltensweisen muss der Umstand der Unzurechnungsfähigkeit zumindest in der Weise berücksichtigt werden, dass das Verhalten einer geisteskranken Person nicht unter allen Umständen ebenso unleidlich, also für die Mitbewohner unerträglich ist, wie ein gleichartiges Verhalten einer zurechnungsfähigen Person.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 226/09k | OGH vom 10.11.2009 | Dokument-ID: 247734