Ihre Suche nach "§ 30" "MRG" lieferte 2 Ergebnisse.

Dokument-ID: 1126342

Judikatur | Entscheidung

5 Ob 36/22p; OGH; 29. August 2022

GZ: 5 Ob 36/22p | Gericht: OGH vom 29.08.2022

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Wurzer und Mag. Painsi, die Hofrätin Dr. Weixelbraun-Mohr und den Hofrat Dr. Steger als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache des Antragstellers Mag. H* K*, vertreten durch Dr. Eva Kamelreiter, Rechtsanwältin in Wien, gegen die Antragsgegner 1. R* S*, vertreten durch Mag. Barbara Freundorfer, Rechtsanwältin in Wien, 2. E* T*, wegen § 52 Abs 1 Z 2 WEG iVm § 16 Abs 2 WEG, über den Revisionsrekurs des Antragstellers gegen den Sachbeschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 25. November 2021, GZ 40 R 217/21i-17, mit dem der Sachbeschluss des Bezirksgerichts Josefstadt vom 23. Juli 2021, GZ 7 Msch 2/21m-13, aufgehoben wurde, den

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop