Ihre Suche nach "§ 30" "MRG" lieferte 20 Ergebnisse.

Dokument-ID: 271651

Kommentar

§ 52 WEG 2002

Taxativer Zuständigkeitskatalog des § 52 Abs 1 WEG

Der allgemeine Grundsatz, dass Rechtssachen, die nicht ausdrücklich oder wenigstens unzweifelhaft schlüssig ins Außerstreitverfahren verwiesen sind, auf den streitigen Rechtsweg gehören, wird durch § 52 WEG nicht berührt. Der Rechtsweg ist also nur in den Angelegenheiten ausgeschlossen, die im § 52 Abs 1 WEG aufgezählt sind (RS0109644 = OGH 24.02.1998, 5 Ob 497/97t; OGH 20.03.2012, 5 Ob 28/12x).

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop