Ihre Suche nach "Gerichtliche Aufkündigung" lieferte 20 Ergebnisse.

Dokument-ID: 277038

Alexander Scheer - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

Räumungsklage

Allgemeines zur Aufkündigung und deren Durchsetzung

Die Aufkündigung (§ 1116 ABGB) ist eine einseitige, empfangsbedürftige (MietSlg 45.742) Erklärung des Vermieters oder Mieters, das Bestandverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt, nämlich dem Kündigungstermin, unter Einhaltung einer bestimmten Frist, der Kündigungsfrist, zu beenden. Voraussetzung einer Aufkündigung ist das Vorliegen eines Bestandverhältnisses (Miet- oder Pachtvertrag).

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop