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Ihre Suche nach dachbodenausbauten lieferte 9 Ergebnisse.
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Dachboden
Hinsichtlich Dachböden kann eine Vollanwendung, Teilanwendung oder überhaupt keine Anwendung des MRG bestehen.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 325623 -
Wohnungstypbeschreibung für Dachbodenausbauten ab 01.01.2002
Hier handelt es sich um eine Wohnungstypbeschreibung von Dachgeschoßausbauten. Der Vertragsschluss muss ab dem 01.01.2002 erfolgt sein (§ 49d Abs 2 MRG).WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 653385 -
Zweiobjekthaus
Mietgegenstände in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten fallen nicht unter das MRG. Vor der Wohnrechtsnovelle 2001 waren Wohnungen idS (bloß) teilweise, Geschäftsräumlichkeiten nicht ausgenommen.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 384230 -
Anwendungsbereich des MRG – Vollausnahmen
Vor Abschluss eines Mietvertrages sollte geprüft werden, ob das MRG auf diesen anzuwenden ist. Kommt das MRG zur Anwendung, sind die überwiegend zwingende Natur des MRG und der damit einhergehende Mieterschutz zu beachten?Simone Unterfrauner - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 563424 -
Mieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Neuschaffung ab 1945)
Hierbei befindet sich um ein Vertragsmuster für einen mieterfreundlichen Mietvertrag für eine Wohnung, die aufgrund einer nach dem 8. Mai 1945 erteilten Baubewilligung durch Um-, Auf-, Ein- oder Zubau neu geschaffen wurde.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 578340 -
Typbeschreibung für ein Zweiobjekthaus, Geschäftslokal
Der Mietgegenstand liegt in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei selbstständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten.Thomas Lederer - Karin Zahiragic | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 653355 -
Zweiobjekthaus, Wohnung – Checkliste
Hierbei handelt es sich um eine Checkliste für eine Wohnung, die in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei selbstständigen Wohnungen oder Geschäftsräumen (Zweiobjekthaus) liegt.WEKA (red) | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 584554 -
Anwendungsbereich des MRG – Teilausnahmen
Das Mietrechtsgesetz (MRG) kommt nur zur Anwendung, soweit die betreffende Vermietung nicht in die Voll- oder Teilausnahmen fällt. Was zählt zu den Teilausnahmen?Simone Unterfrauner - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 563421 -
Vermieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Neuschaffung ab 1945)
Hierbei handelt es sich um ein Vertragsmuster für einen vermieterfreundlichen Mietvertrag für eine Wohnung, die aufgrund einer nach dem 8. Mai 1945 erteilten Baubewilligung durch Um-, Auf-, Ein- oder Zubau neu geschaffen wurde.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 578322