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Belegung des Hausgartens mit Terrassenplatten: Liegt eine Widmungsänderung vor?
Wird die Gesamtheit eines Hausgartens mit Terrassenplatten belegt, liegt eine Widmungsänderung von Garten zu Terrasse vor, die nicht als bagatellhafte Umgestaltung, sondern als zustimmungspflichtige Änderung iSd § 16 Abs 2 WEG 2002 zu sehen ist.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 18/23t | OGH vom 18.04.2023 | Dokument-ID: 1139401 -
5 Ob 18/23t; OGH; 18. April 2023
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 18/23t | OGH vom 18.04.2023 | Dokument-ID: 1139408 -
Zur Anbringung einer Kameraattrappe
Der durch eine Videokameraattrappe erzeugte Überwachungsdruck kann im Einzelfall als Eingriff in die Privatsphäre beurteilt werden.WEKA (gau) | News | 17.09.2014 | Dokument-ID: 693831 -
Gemeinschaftsanlagen in Wohnungseigentumsobjekten nach WEG
In jüngster Zeit wird das Thema rund um die Errichtung einer Photovoltaikanlage für die Wohnungseigentümergemeinschaft immer häufiger Gesprächsstoff.Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1123355 -
Mietzinsüberprüfung
Als „angemessen“ bezeichnet man den im Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses unter anderem nach Größe, Art, Beschaffenheit, Lage des Mietobjektes ortsüblichen Mietzins. Als „ortsüblich“ gilt der für vergleichbare Mietgegenstände erzielbare Zins.Alexander Kdolsky - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277216 -
Angemessener Mietzins bei Wohnungen
Als „angemessen“ gilt bei Wohnungen der im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages nach Größe, Art, Beschaffenheit, Lage, Ausstattungs- und Erhaltungszustand des Mietobjektes ortsübliche Mietzins.Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281635 -
3 Ob 91/23p; OGH; 25. Mai 2023
Judikatur | Entscheidung | 3 Ob 91/23p | OGH vom 25.05.2023 | Dokument-ID: 1145206 -
Bekämpfung tierischer Schädlinge und Schimmelbeseitigung als Betriebskosten?
Eine Überwälzung der Kosten von Schimmelbeseitigung oder Schwammbeseitigung als Betriebskosten gem § 21 MRG auf alle Mieter eines Hauses kommt nicht in Betracht.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 206/00f | OGH vom 15.05.2001 | Dokument-ID: 377943 -
Wiener Bauordnungsnovelle 2023
In Wien wird durch die Bauordnungsnovelle 2023 die Bauordnung für Wien, welche am 23.11.2023 im Wiener Landtag beschlossen worden ist, neu gestaltet.Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1153175