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Ihre Suche nach mieterfreundlicher + dachbodenausbau lieferte 7 Ergebnisse.
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Mieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Dachbodenausbau ab 01.01.2002) – Anwendbarkeit KSchG
Mieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung mit dem Hauptkriterium eines Dachbodenausbaus. Das Konsumentenschutzgesetz ist anwendbar.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 645268 -
Mieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Neuschaffung ab 1945)
Hierbei befindet sich um ein Vertragsmuster für einen mieterfreundlichen Mietvertrag für eine Wohnung, die aufgrund einer nach dem 8. Mai 1945 erteilten Baubewilligung durch Um-, Auf-, Ein- oder Zubau neu geschaffen wurde.WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 578340 -
Mieterfreundlicher Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Dachbodenausbau) – KSchG
Mieterfreundliches Vertragsmuster für eine Wohnung mit dem Hauptkriterium eines Dachbodenausbaus. Das Konsumentenschutzgesetz ist anwendbar.Markus Bulgarini - Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 576245 -
3 Ob 53/10f; OGH; 28. April 2010
Judikatur | Entscheidung | 3 Ob 53/10f | OGH vom 28.04.2010 | Dokument-ID: 009593 -
6 Ob 251/10w; OGH; 16. Juni 2011
Judikatur | Entscheidung | 6 Ob 251/10w | OGH vom 16.06.2011 | Dokument-ID: 306113 -
Der Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 5 MRG
Die Ausnahme des § 1 Abs 2 Z 5 MRG, die den Geltungsbereich des MRG einschränkt, ist nicht daran geknüpft, dass das Wohnhaus weniger als drei selbstständige Wohnungen aufweist, sondern daran, dass neben zwei selbstständigen Wohnungen keine weiteren einer Vermietung zugänglichen Räume im Haus vorhanden sind.Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 53/10f | OGH vom 28.04.2010 | Dokument-ID: 241400 -
Das Fehlen von Wasseranschlüssen und sanitären Anlagen hindert die „Selbständigkeit“ als Geschäftsräumlichkeiten nicht
Ob ein „Wohnhaus mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen“ iSd § 1 Abs 2 Z 5 MRG vorliegt und somit aus dem Anwendungsbereich des MRG fällt, entscheidet letztlich die Verkehrsauffassung.Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 251/10w | OGH vom 16.06.2011 | Dokument-ID: 301461