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Dokument-ID: 282056

Iman Torabia - WEKA (red) - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag

Mietvertrag – Erfüllbarkeit

Fehlende Berechtigung

Vom rechtswirksamen Zustandekommen eines Bestandvertrags ist seine Erfüllbarkeit zu unterscheiden. Diese hängt vom Recht des Bestandgebers ab, über das Bestandobjekt tatsächlich verfügen zu können (vgl MietSlg 44.137/41). Die mangelnde Berechtigung des Bestandgebers hat auf das Zustandekommen und die Gültigkeit des Mietvertrages zwischen Mieter und unberechtigtem Bestandgebers jedoch keinen Einfluss (MietSlg 31.152 f).

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