Ihre Suche nach mietvertrag lieferte 100 Ergebnisse.

Suchergebnis filtern

Alle Ergebnisse (1429) anzeigen

Suchergebnis filtern

Alle Ergebnisse (1429) anzeigen
  • Alle Themen
  • Praxiswissen x
  • Jedes Datum
Dokument-ID: 260565

Alexander Scheer - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

Mietrecht im Todesfall (§ 14 MRG)

Gleich dem ABGB, welches in § 1116a normiert, dass durch den Tod eines der vertragschließenden Teile der Bestandvertrag nicht aufgehoben wird, statuiert auch § 14 MRG keine automatische Aufhebung durch das Ableben eines Vertragspartners. Nach dem ABGB haben jedoch beim Tod des Mieters sowohl der Vermieter als auch die Erben des Verstorbenen die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen, ohne dabei an die vereinbarte Vertragsdauer gebunden zu sein.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop