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Ihre Suche nach mietvertrag lieferte 37 Ergebnisse.
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Gerichtliche Aufkündigung wegen unleidlichen Verhaltens (§ 30 Abs 2 Z 3 MRG)
DEMOHier findet sich ein Muster zur gerichtlichen Aufkündigung der Mietwohnung wegen unleidlichen, rücksichtslosen, anstößigen oder grob ungehörigen Verhaltens.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 878151 -
Tod des Mieters
Dieser Beitrag behandelt die Auswirkungen des Todes des Mieters auf das zwischen ihnen bestehende Mietverhältnis und die Vorrausetzungen der Weiterführung oder einer dadurch möglichen Kündigung dieses Verhältnisses .Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 275903 -
Kündigungsgrund – Allgemeines
Allgemeine Kündigungsgründe für einen Bestandvertrag können zB der Untergang der Bestandsache oder Ablauf der Befristung sein.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 381760 -
Vereinbarter Kündigungsgrund
Den Parteien eines Metverhältnisses steht es frei, im Mietvertrag Umstände näher zu umschreiben, bei deren Eintritt der Vertrag durch den Vermieter gekündigt werden kann, wenn diese Sachlage für ihn oder nahe Angehörige objektiv wichtig ist.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 278763 -
Parteien des Kündigungsverfahrens
Wird eine Aufkündigung nicht von oder gegen alle Bestandgeber (Bestandnehmer) gerichtet, ist sie als materiell unwirksam aufzuheben. Sie kann also zu keinem Erfolg führen.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 278644 -
Räumungsklage
Fehlt es an vereinbarten Kündigungsterminen und -fristen, sind die subsidiären gesetzlichen Regelungen maßgeblich. In bestimmten Fällen ist auch eine – unter anderem mit einer Räumungsklage geltend zu machende – frühere Vertragsauflösung möglich.Alexander Scheer - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277038 -
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist ist jener Zeitraum, der bei sonstiger Unwirksamkeit zwischen der tatsächlichen Zustellung der Kündigungserklärung an den Kündigungsgegner und dem Kündigungstermin liegen muss.Andrea Weisert - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280238 -
Kündigungsgrund – wichtige Kündigungsgründe nach § 30 MRG
Der Vermieter kann dem Mieter im Teil- sowie Vollanwendungsbereich des MRG im Rahmen der ordentlichen Kündigung jedoch nur bei Vorliegen wichtiger Gründe gem § 30 MRG kündigen.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 382946 -
Untergang des Bestandobjektes
Geht das Bestandobjekt unter, so führt dies sowohl gem ABGB als auch gem MRG prinzipiell zur Auflösung des Bestandvertrages. Dabei kann es sich sowohl um einen rechtlichen Untergang, als auch um eine Unzumutbarkeit der Weitervermietung handeln.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 333033 -
Gerichtliche Aufkündigung
Die besonderen Vorschriften der gerichtlichen Aufkündigung gelten für die Aufkündigung von Bestandverhältnissen und gemischten Verträgen mit überwiegendem Bestandcharakter.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 278934 -
Aufkündigungsverfahren – Grundlagen
In den §§ 560ff ZPO ist das Aufkündigungsverfahren geregelt. Diese Bestimmungen enthalten neben formellen Bestimmungen auch materielle Normen. In weiterer Folge soll nun auf den Verfahrensablauf eingegangen werden.Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277747 -
Kündigungsverzicht
Die Vereinbarung eines Kündigungsverzichtes ist grundsätzlich unbeschränkt wirksam. Ein Verzicht muss nicht ausdrücklich vereinbart werden, er er kann auch stillschweigend vereinbart sein oder sich aus der Absicht der Parteien ergeben.Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280218 -
Übergabsauftrag
Die Rechtsfolgen des Erlöschens eines befristeten Mietvertrages können vor dem Endtermin durch einen Auftrag zur Übergabe bzw Übernahme des Mietgegenstandes, nach dem Endtermin durch eine Räumungsklage durchgesetzt werden.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277258 -
Nichtbenützung von Wohnungen
Der Vermieter kann den Vertrag im Falle, dass die Wohnung nicht regelmäßig zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des Mieters oder der Eintrittsberechtigten verwendet wird (außer bei vorübergehender Abwesenheit zB zu Kurzwecken), kündigen.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 276926 -
Räumungsklage wegen Nichtzahlung des Mietzinses
Muster für eine Klagsschrift betreffend einer Räumungsklage wegen Nichtzahlung des Mietzinses für drei Monate.WEKA (red) | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 905345 -
Übergabsauftrag
Der nachfolgende Beitrag enthält die Mustervorlage für eine Klage auf Rückstellung des Bestandgegenstandes wegen abgelaufener Vertragsdauer.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 881959 -
Aufkündigung des Mietverhältnisses
Die Aufkündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Erklärung des Vermieters oder Mieters, das Bestandverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt, nämlich dem Kündigungstermin, unter Einhaltung der Kündigungsfrist, zu beenden.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277736 -
Gerichtlicher Auftrag zur Übergabe oder Übernahme des Bestandgegenstandes, Übergabeauftrag
Mustervorlage für einen Übergabeauftrag gem § 567 ZPO, einen gerichtlichen Auftrag zur Übergabe oder Übernahme des Bestandgegenstandes.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 881928 -
Gerichtliche Aufkündigung wegen gänzlicher Weitergabe des Mietgegenstandes (§ 30 Abs 2 Z 4 MRG)
Muster zur gerichtlichen Aufkündigung wegen gänzlicher Weitergabe des Mietgegenstandes gegen unverhältnismäßig hohe Gegenleistung oder gänzliche Leerstehung.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 881913 -
Gerichtliche Aufkündigung wegen Mietzinsrückstandes (§ 30 Abs 2 Z 1 MRG)
Hier finden Sie ein Muster zur gerichtlichen Aufkündigung einer Mietwohung wegen Mietzinsrückstandes bzw fehlenden Zahlungen des Bestandzinses (Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag, Betriebskosten, Umsatzsteuer).Redaktion WEKA - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 878540 -
Mieterpflichten nach ABGB
Der Mieter ist zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Wohnung berechtigt. Welche Pflichten ihn im Gegenzug nach dem ABGB treffen, erörtert folgender Beitrag.Simone Unterfrauner - Patricia Wolf - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 440404 -
Eigenbedarfskündigung
Dringender Eigenbedarf kann nur zugunsten von Personen geltend gemacht werden, die zumindest Hälfteeigentümer oder deren Eintrittsberechtigte sind. Der Eigenbedarf des Vermieters darf hierbei nicht selbstverschuldet sein.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282212 -
Räumungsklage wegen § 1118 ABGB
Muster einer Klage wegen § 1118 ABGB vor, mit der die Räumung der Wohnung wegen nachteiligen Gebrauchs (sammeln von Altkleidern sowie sonstigem Müll und Bauschutt).Alexander Scheer - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 878547 -
Gerichtliche Aufkündigung wegen nachteiligen Gebrauchs des Mietobjektes (§ 30 Abs 2 Z 3 MRG)
Hier erwartet Sie ein Muster zur gerichtlichen Aufkündigung wegen erheblich nachteiligen Gebrauchs bzw Vernachlässigung des Mietobjektes.Redaktion WEKA - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 878545 -
Gerichtliche Aufkündigung wegen Nichterbringung von Dienstleistungen (§ 30 Abs 2 Z 2 MRG [gilt nicht für Hausbesorger!])
Hier finden Sie einen Musterschriftsatz für die gerichtliche Aufkündigung einer Dienstwohnung wegen Nichterbringung von Dienstleistungen gem § 30 Abs 2 Z 2 MRG.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 878149