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Dokument-ID: 281599

Alexander Scheer - Iman Torabia - Roman Reßler | Praxiswissen | Fachbeitrag

Mietrechtsabtretung – Besondere Fragen

Prozessuale Rechtsfolge der Übertragung

Die Geltendmachung des § 12 MRG bewirkt eine Einzelrechtsnachfolge in der Mieterstellung. Das Mietverhältnis wird durch Eintritt des Neumieters und Austritt des Altmieters in jener Form fortgeführt, wie es vorher bestanden hat.

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