Ihre Suche nach räumung lieferte 20 Ergebnisse.

Dokument-ID: 271611

Kommentar

§ 20 WEG 2002

Pflichten des Verwalters (§ 20 Abs 1 WEG 2002)

Der Verwalter ist verpflichtet, die gemeinschaftsbezogenen Interessen aller Wohnungseigentümer zu wahren und Weisungen der Mehrheit der Wohnungseigentümer (§ 24 Abs 4 WEG) zu befolgen, soweit diese nicht gesetzwidrig sind (§ 20 Abs 1 1. Satz).

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop