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Dokument-ID: 271608

Kommentar

§ 18 WEG 2002

Rechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft

Das dritte Wohnrechtsänderungsgesetz hat eine zwingende Neuregelung eingeführt, nämlich die Wohnungseigentümergemeinschaft, nunmehr Eigentümergemeinschaft. Alle Wohnungseigentümer bilden zur Verwaltung der Liegenschaft die Eigentümergemeinschaft (§ 2 Abs 5 WEG 2002).

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