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Dokument-ID: 377647
Denkmalschutz – erhebliche Eigenmittel
OGH: Die Vereinbarung eines angemessenen Mietzinses ist zulässig, wenn der Mietgegenstand in einem Gebäude gelegen ist, an dessen Erhaltung aus Gründen des Denkmalschutzes öffentliches Interesse besteht und sofern der Vermieter unbeschadet der Gewährung öffentlicher Mittel zu dessen Erhaltung nach dem 8. Mai 1945 erhebliche Eigenmittel aufgewendet hat (§ 16 Abs 1 Z 3 MRG).