Steuern

  • Kindschaftsrecht – Steuern

    In den folgenden Kapiteln werden Steuerabsetzbeträge, Zuwendungen des Arbeitgebers und Kinderbetreuungskosten behandelt.
    Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 895702
  • Steuerabsetzbeträge

    Zu den für Familien relevanten Steuerabsetzbeträgen gehören ua der Alleinverdienerabsetzbetrag, der Kinderabsetzbetrag und der Mehrkindzuschlag.
    Gerda Schönsgibl - Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 895744
  • Alleinverdienerabsetzbetrag

    Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht immer nur einer Person im Haushalt zu und ist nur noch für Familien mit Kind möglich.
    Gerda Schönsgibl - Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 895746
  • Alleinerzieherabsetzbetrag

    Alleinerziehenden steht ein Alleinerzieherabsetzbetrag ab EUR 494,– zu, wirkt er sich wegen zu niedriger Einkommenssteuer nicht aus, kommt es zu einer Gutschrift des Betrages.
    Gerda Schönsgibl - Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 895750
  • Unterhaltsabsetzbetrag

    Untehaltsverpflichteten – das sind Personen, die einem Kind, das nicht im selben Haushalt aufwächst und für das der Person keine Familienbeihilfe gewährt wird, zur Zahlung von Alimenten verpflichtet sind – steht ein Absetzbetrag ab EUR 29,20 zu.
    Gerda Schönsgibl - Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 895753
  • Kinderabsetzbetrag

    Der Kinderabsetzbetrag nach § 33 Abs 3 EStG steht Steuerpflichtigen, denen Familienbeihilfe gewährt wird, zu und beträgt EUR 58,40 für jedes Kind.
    Gerda Schönsgibl - Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 895757
  • Familienbonus Plus

    Mit dem Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018), welches seit 1. Jänner 2019 in Kraft ist, wurde im Einkommensteuerrecht ein neuer Absetzbetrag namens „Familienbonus Plus“ eingeführt.
    Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1016032
  • Mehrkindzuschlag

    Der Mehrkindzuschlag steht Familien ab dem dritten Kind mit einem Einkommen unter EUR 55.000,– zu und beträgt EUR 20,– pro Kind.
    Gerda Schönsgibl - Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 895759
  • Kinderfreibetrag

    Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 wurde der Kinderfreibetrag auf EUR 440,– verdoppelt, der gesplittete Kinderfreibetrag wurde sogar auf EUR 300,– pro Elternteil angehoben.
    Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 895763