Dokument-ID: 174778

Vorschrift

IPR-Gesetz (IPRG)

Inhaltsverzeichnis

D. Partnerschaftsrecht

§ 27a. Voraussetzungen und Wirksamkeit der eingetragenen Partnerschaft

idF BGBl. I Nr. 135/2009 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2010

Die Voraussetzungen, die Nichtigkeit einer eingetragenen Partnerschaft und ihre Auflösung wegen Mängeln bei ihrer Begründung sind nach dem Recht des Staates zu beurteilen, in dem sie begründet wird.

(BGBl. I Nr. 135/2009)