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Kürzlich aktualisiert
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Exekutionsordnung (EO)
Vorschrift | StF: RGBl. Nr. 79/1896 | idF: BGBl. I Nr. 136/2023 | Dokument-ID: 128763 -
Vorbereitender Schriftsatz der beklagten Partei nach Scheidungsklage gem § 49 EheG mit Mitverschuldensantrag
Vorbereitender Schriftsatz der beklagten Partei nach Scheidungsklage gem § 49 EheG mit Mitverschuldensantrag (Muster, per WebERV eingebracht).Andrea Futterknecht | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 1025208 -
Ehegattenunterhaltsklage samt Antrag auf Einstweilige Verfügung
Hier finden Sie ein Muster für eine Ehegattenunterhaltsklage samt Antrag auf Einstweilige Verfügung.Andrea Futterknecht | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 791519 -
Widerklage zur Scheidungsklage nach § 49 EheG – Variante 1
Mustervorlage für eine Widerklage zur Scheidungsklage nach § 49 EheG (Muster, per WebERV eingebracht).Andrea Futterknecht | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 1025209 -
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Vorschrift | StF: JGS Nr. 946/1811 | idF: BGBl. I Nr. 11/2024 | Dokument-ID: 074146 -
Pflichtteilsrecht des Ehegatten oder eingetragenen Partners
Pflichtteilsberechtigte sind neben den Nachkommen und den Eltern auch der Ehegatte des Verstorbenen.Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 829369 -
Gesetzliches Vorausvermächtnis
Das Vorausvermächtnis soll nach der erklärten Absicht des Gesetzgebers dem überlebenden Ehegatten seine bisherigen Lebensverhältnisse erhalten und sichern.Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 829363 -
Schulden
Bei der Aufteilung sind konnexe Schulden in Anschlag zu bringen. Unter diesen versteht man solche, die mit dem ehelichen Gebrauchsvermögen und den ehelichen Ersparnissen in einem „inneren Zusammenhang“ stehen.Clemens Gärner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827740 -
Billigkeitserwägungen
Die bei Festsetzung der Ausgleichszahlung zu beachtende Billigkeit hat ua darauf Rücksicht zu nehmen, dass nach dem konkreten Standard der beiderseitigen Lebensverhältnisse eine wirtschaftliche Grundlage für beide Teile, gesichert bleibt.Clemens Gärner - Susanna Perl-Lippitsch - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 827682 -
Zugewinngemeinschaft
Bei der Zugewinngemeinschaft gem § 81 u § 97 EheG besteht während der Ehe Gütertrennung. Erst nach Auflösung der Ehe wird der während der Ehe erzielte Zugewinn geteilt, bei Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe nach „Billigkeit“.Susanna Perl-Lippitsch - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 826989