Eingetragene Partnerschaft

Das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz ermöglicht gleichgeschlechtlichen Paaren, ein der Ehe nachgebildetes familienrechtliches Rechtsverhältnis einzugehen. Die eingetragene Partnerschaft ist sowohl hinsichtlich der Ausgestaltung als auch in Bezug auf die Rechtsfolgen (zB im Zivil- und Zivilverfahrensrecht, im Sozialversicherungsrecht und im Steuerrecht) weitestgehend der Ehe gleichgestellt.