Ehe und Sozialversicherung

  • Ehe und Sozialversicherung

    In manchen Teilbereichen macht es durchaus einen großen Unterschied ob man verheiratet ist oder nicht.
    Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757882
  • Mitversicherung für Ehepartner

    Sofern die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, können Angehörige (Ehepartner, Kinder, …) ohne eigenen Krankenversicherungsschutz beim Hauptversicherten entweder beitragsfrei oder gegen Bezahlung von Beiträgen mitversichert sein.
    Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757884
  • Witwen- und Witwerpension

    Nach dem Tod des versicherten Ehegatten bzw der versicherten Ehegattin und wenn eine gewisse Mindestanzahl an Versicherungsmonaten des/der Verstorbenen erreicht wurde, hat die Witwe bzw der Witwer Anspruch auf Witwen- bzw Witwerpension.
    Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 790825
  • Hinterbliebenenleistungen aus der Unfallversicherung

    Hier finden Sie hilfreiche Informationen zu Hinterbliebenenrenten (Witwen-/Witwerrenten), zu Witwen-/Witwerbeihilfen und Informationen über den Teilersatz der Bestattungskosten.
    Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 790827
  • Auswirkungen auf eine Ausgleichszulage

    Bei der Prüfung, ob eine Ausgleichszulage gebührt, wird das Einkommen der Ehefrau/des Ehemannes berücksichtigt, genauso wie Unterhaltsansprüche von Pensionsberechtigten gegen geschiedene/getrennt lebende Ehepartner/innen berücksichtigt werden.
    Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 790831
  • Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld

    Für Ehepartner gebührt ein Familienzuschlag, wenn die arbeitslose Person zum Unterhalt des Ehepartners wesentlich beiträgt und mindestens ein Familienzuschlag für ein minderjähriges Kind zusteht.
    Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 790836
  • Auswirkungen auf die Notstandshilfe

    Bei der Beurteilung der Notlage sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des/der Arbeitslosen selbst sowie des mit dem/der Arbeitslosen im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartners/Ehepartnerin zu berücksichtigen.
    Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 790838