Eheaufhebung

  • Aufhebungsgründe

    Aufhebungsgründe sind durchwegs Fälle der Willensmängel der Brautleute beim Eheabschluss, die Ehe kann nur aus den im Gesetz taxativ aufgezählten Gründen aufgehoben werden.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757909
  • Heilung von Aufhebungsgründen

    Eine Aufhebung ist ausgeschlossen, wenn das darauf gerichtete Verlangen mit Rücksicht auf die bisherige Gestaltung des ehelichen Lebens der Ehegatten sittlich nicht gerechtfertigt erscheint.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757913
  • Geltendmachung von Aufhebungsgründen

    Die Ehe wird mit der Rechtskraft eines stattgebenden Urteils aufgelöst, das Vorliegen eines Aufhebungsgrundes führt nicht von sich aus zur Auflösung der Ehe.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757915
  • Folgen der Aufhebung einer Ehe

    Die Aufhebung der Ehe führt nicht zu ihrer Beseitigung ex tunc, sondern bloß zu einer Auflösung ab jetzt (ex nunc-Wirkung), dh die Aufhebung steht der Scheidung gleich.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757917