Ehepakte und Vorausvereinbarungen

  • Ehepakte – Allgemeines

    Gesetzliche Vertragstypen sind der Gütergemeinschaftsvertrag und der Erbvertrag, die Eheleute können diese aufgrund der Vertragsfreiheit modifizieren oder auch gänzlich neue entwickeln.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757649
  • Gütergemeinschaft

    Die Gütergemeinschaft ist ein gesetzlich geregelter Vertragstyp des Ehepaktes und dient der Verschmelzung des Vermögens der Ehegatten zu einem Gesamtgut.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757651
  • Erbvertrag

    Dieser Ehepakt kann als zweiseitiger Vertrag nicht mehr einseitig abgeändert oder gelöst werden; er erlischt bei Ehescheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757655
  • Vorausvereinbarungen

    Mit einer Vorausvereinbarung haben Eheleute die Möglichkeit, über die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und des ehelichen Gebrauchsvermögens im Falle der Scheidung (sowie Nichtigerklärung oder Aufhebung der Ehe) zu Verfügen.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757658
  • Vorausvereinbarungen über die Ehewohnung

    Eine Ehewohnung dient der Abwicklung des ehelichen Lebens, es können auch mehrere Wohnungen Ehewohnungen desselben Paares sein. Eine diesbezügliche Vorausvereinbarung zwischen Eheleuten bindet das Aufteilungsgericht.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757661
  • Vorausvereinbarung über eheliche Ersparnisse

    Grundsätzlich können Ehegatten die künftige Aufteilung der ehelichen Ersparnisse inhaltlich frei regeln, das Aufteilungsgericht ist aber nicht unbedingt an die Vorausvereinbarung gebunden.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757664
  • Vorausvereinbarung über sonstiges eheliches Gebrauchsvermögen

    Ehegatten können die künftige Aufteilung der sonstigen ehelichen Ersparnisse inhaltlich frei regeln, das Aufteilungsgericht kann jedoch unter Umständen von der Vorausvereinbarung abweichen.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757666
  • Unterhaltsverträge

    Es wird zwischen Unterhaltsvereinbarungen während aufrechter Ehe und Unterhaltsverträge für den Zeitraum nach der Scheidung nach § 80 EheG unterschieden.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757668
  • Rechtsgebühren bei Vorausvereinbarungen

    Bei einer konstitutiven Vereinbarung vor der Eheschließung über Unterhaltsleistungen für den Fall der Auflösung oder Scheidung der künftigen Ehe löst eine Gebühr von 2 % der Leistungen aus.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757671