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Partnerschaftspakte und Vorausvereinbarungen
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Partnerschaftspakte – Allgemeines
Ein Ehepakt im Sinne von Partnerschaftspakten sind Vereinbarungen zwischen künftigen und gegenwärtigen eingetragenen Partnern mit denen ihre vermögensrechtlichen Beziehungen während aufrechter oder nach beendeter Ehe geregelt werden sollen.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 965803 -
Partnerschaftspakt – Gütergemeinschaft
Die Güter der eingetragenen Partner werden bei der Gütergemeinschaft zu einem Gesamtgut verschmolzen, an dem jeder eingetragene Partner einen Miteigentumsanteil erhält.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 965805 -
Partnerschaftspakt Erbvertrag
Erbverträge sind Ehe- bzw Partnerschaftspakte und können nur zwischen Ehegatten oder eingetragenen Partnern geschlossen werden.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 965807 -
Vorausvereinbarungen eingetragener Partner
Die Gestaltungsmöglichkeiten von Vorauswegvereinbarungen wurden zum Zweck von deren Liberalisierung durch das FamRÄG 2009 für Ehegatten und eingetragene Partner eingeführt.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 965809 -
Vorausvereinbarung zur partnerschaftlichen Wohnung
Die partnerschaftliche Wohnung ist jener Verband, der der Abwicklung des partnerschaftlichen Lebens dient und in dem die Haushaltsführung, allenfalls Pflege und Erziehung adoptierter Kinder für gewöhnlich stattfindet.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 965811 -
Vorausvereinbarung über partnerschaftliche Ersparnisse
Die künftige Aufteilung der partnerschaftlichen Ersparnisse kann von den eingetragenen Parntnern im Prinzip inhaltlich frei geregelt werden.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 965813 -
Vorausvereinbarung über sonstiges partnerschaftliches Gebrauchsvermögen
Die künftige Aufteilung des sonstigen partnerschaftlichen Gebrauchsvermögens kann von den eingetragenen Parntnern im Prinzip inhaltlich frei geregelt werden.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 965815