Unterhalt

  • Allgemeines zur Unterhaltspflicht

    Eingetragene Partner haben zur Deckung der den Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnissen gemeinsam beizutragen.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 965823
  • Bemessungsgrundlage

    Bei eingetragenen Partnern erfolgt die Unterhaltsbemessung auf der Grundlage der dem Unterhaltsschuldner tatsächlich zufließenden verfügbaren Mittel.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 965825
  • Unterhaltshöhe

    Als Orientierungshilfe zur Berechnung der Unterhaltshöhe hat die Rechtsprechung Prozentsätze herausgearbeitet, die Anhaltspunkte für die Unterhaltshöhe bieten.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 965827
  • Unterhaltsanspruch des haushaltsführenden Ehegatten

    Gibt es von Beginn an kein Einvernehmen über die Haushaltsführungsrolle, besteht somit auch kein Unterhaltsanspruch, wenn allerdings ein Einvernehmen bestand, so ist ein einseitiges Abgehen davon mit „unterhaltsbefreiender Wirkung“ nicht möglich.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 965829
  • Unterhaltsverzicht

    Im Vorhinein kann auf den Unterhaltsanspruch nicht verzichtet werden, zulässig und wirksam sind daher Verzichte auf Unterhaltsleistungen für die Vergangenheit oder auf künftige einzelne Unterhaltsbeiträge.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 965831