Voraussetzungen

Praxiswissen

Alle 15 anzeigen

Muster

  • Beratung gem § 95 Abs 1a AußStrG

    Ehegatten sind verpflichtet, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer gemeinsamen minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung beraten haben lassen.
    Alexandra Lenz-Cervinka | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 1097852