Praxiswissen

  • Voraussetzungen und Wirkungsbereich

    Ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter darf nur für einzelne oder Arten von gegenwärtig zu besorgenden und bestimmt zu bezeichnenden Angelegenheiten bestellt werden.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1109670
  • Person des gerichtlichen Erwachsenenvertreters

    Ist eine solche Person nicht verfügbar oder geeignet, so ist mit deren Zustimmung eine der volljährigen Person nahestehende und für die Aufgabe geeignete Person zu bestellen.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1109671
  • Dauer der gerichtlichen Erwachsenenvertretung

    Eine gewählte oder gesetzliche Erwachsenenvertretung entsteht mit ihrer Eintragung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1109672
  • Änderung des Wohnorts

    Über eine Änderung des Wohnortes kann eine volljährige Person, soweit sie entscheidungsfähig ist, nur selbst entscheiden.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1109673
  • Personenrechtliche Angelegenheiten

    In wichtigen Angelegenheiten der Personensorge hat ein Erwachsenenvertreter die Genehmigung des Gerichts einzuholen, sofern nicht Gefahr im Verzug vorliegt.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1109674
  • Medizinische Behandlung

    Hier ist danach zu differenzieren, ob die betroffene Person noch entscheidungsfähig ist oder nicht: In eine medizinische Behandlung kann eine volljährige Person, soweit sie entscheidungsfähig ist, nur selbst einwilligen.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1109675
  • Vermögensverwaltung

    Ist ein Erwachsenenvertreter mit der Verwaltung des Vermögens oder des Einkommens der vertretenen Person betraut, so hat er mit dem Einkommen und dem Vermögen ihre den persönlichen Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse zu befriedigen.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1109676
  • Bemühung um Betreuung

    Ein Erwachsenenvertreter ist nicht zur Betreuung der vertretenen Person verpflichtet. Näheres dazu in diesem Fachbeitrag.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1109677
  • Gerichtliche Kontrolle

    Ist das Wohl einer vertretenen Person gefährdet, so hat das Gericht jederzeit von Amts wegen die zur Sicherung des Wohles nötigen Verfügungen zu treffen.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1109678
  • Entschädigung, Entgelt und Aufwandersatz

    Dem gerichtlichen Erwachsenenvertreter gebührt eine jährliche Entschädigung zuzüglich der allenfalls zu entrichtenden Umsatzsteuer.
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1109679

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