Allgemeiner Schutz vor Gewalt (EV)

  • Allgemeines zur EV nach § 382e EO

    Das Gericht hat
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1071432
  • Gefährdendes Verhalten

    Voraussetzung für die Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 382e EO ist, dass
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1071433
  • Interessenabwägung

    Nach § 382e EO ist zwingend eine Interessenabwägung vorzunehmen (RIS-Justiz RS0113699 [T1]; RS0127363 [T1]); der Sicherungsantrag nach dieser Bestimmung ist abzuweisen, wenn die Interessenabwägung zugunsten des Antragsgegners ausgeht, das heißt, wenn
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1071434
  • Maßnahmen nach § 382e EO

    § 382e EO, der Regelungen bei gewaltbedingter Unzumutbarkeit des Zusammentreffens vorsieht, sieht also folgende (mögliche) Maßnahmen vor, nämlich
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1071435
  • Geltungsdauer

    Eine einstweilige Verfügung nach § 382e Abs 1 EO kann längstens für ein Jahr angeordnet werden; § 382b Abs 2 zweiter Satz ist anzuwenden. Damit kann das Gericht zusätzlich die Dauer mit dem rechtskräftigen Abschluss des anhängigen oder eines binnen
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1071436
  • Vollzug

    Das Gericht kann auch die Sicherheitsbehörden mit dem Vollzug einer einstweiligen Verfügung nach § 382e EO durch die ihnen zur Verfügung stehenden Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes beauftragen. In diesem Fall sind diese Organe als
    Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1071437