Dokument-ID: 471703

WEKA (aga) | News | 21.09.2012

Kein Schmerzensgeld bei Ehebruch

Besteht Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn der betrogene Ehepartner aufgrund des Ehebruches plötzlich an Schlaflosigkeit, Kopfweh, Depressionen und Psychosen leidet?

Einem Ehegatten steht kein Schmerzengeld gegen den anderen zu, wenn der Leidenszustand durch massive Eheverfehlungen - Ehebruch - verursacht wurde. Die Abwehr von solchen „Körperverletzungen“ sind nicht in den Schutzbereich der Bestimmungen über Eheverfehlungen und der sich aus dem Wesen der Ehe ergebenden Rechte einzubeziehen (OGH 1Ob134/12f, 01.08.2012).

Es besteht auch dann kein Schmerzensgeldanspruch, wenn durch die Verletzung der ehelichen Treue psychische Schäden beim betrogenen Ehegatten entstehen (OGH 6 Ob 124/02g, 20.02.2003). In diesem konkreten Fall leidete eine Ehefrau an Schlaflosigkeit, Kopfweh, Erregungszuständen aller Art, Depressionen und Psychosen. Diese psychische Schäden und ihre plötzliche Erkrankung an Hautkrebs führte sie auf einen schuldhaften Verstoß des Ehemannes gegen die ihm gem § 90 ABGB auferlegten ehelichen Pflichten zurück. Ihr Ehemann war auch aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und unterhiehlt eine „ehebrecherische Beziehung“ zu einer anderen Frau.