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Scheidung wegen Verschuldens
Praxiswissen
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Gesetzliche Grundlage § 49 EheG
Folgender Beitrag erklärt, unter welchen Umständen ein Ehegatte die Scheidung wegen Verschuldens (§49 EheG) begehren kann.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 830891 -
Voraussetzung: Zerrüttung der Ehe
Voraussetzung für die Scheidung nach §§ 50, 51 und 52 EheG ist der Eintritt einer unheilbaren Zerrüttung der Ehe. Als zerrüttet gilt die Ehe, wenn die Gemeinschaft der Ehepartner objektiv beendet und dies mindestens einem von ihnen bewusst ist.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 830929 -
Begriff
Eine Eheverfehlung im engeren begeht ein Partner, der dem anderen Ehegatten gegenüber bestehende, ehelichen Pflichten verletzt. Eine Eheverfehlung im weiteren Sinn liegt bei ehrlosem oder unsittlichem Verhalten vor.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 830896