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Streitige Scheidung
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Grundsätzliches
Bei streitiger Scheidung wird zwischen 3 Formen unterschieden: Scheidung aus Verschulden, aus anderen Gründen und jene wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft. Die einvernehmliche Scheidung bedarf der Einigung der Partner über bestimmte Punkte.Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 830870 -
Gerichtszuständigkeit
Die sachliche Zuständigkeit für ein streitiges Scheidungsverfahren kommt dem Bezirksgericht zu. Örtlich zuständig ist primär jenes Gericht, in dessen Sprengel die Ehegatten den gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben oder zuletzt gehabt haben.Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 830873 -
Anwendbares Recht
Nach § 20 IPRG sind die Voraussetzungen und die Wirkungen der Scheidung einer Ehe grundsätzlich nach dem für die persönlichen Rechtswirkungen der Ehe maßgebenden Recht im Zeitpunkt der Ehescheidung zu beurteilen.Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 830875 -
Anwaltspflicht
Im Verfahren über eine Scheidungsklage herrscht keine Anwaltspflicht. Für streitige Ehesachen gilt eine realtive (§ 29 Abs 1 ZPO), im Rechtsmittelverfahren eine absolute Anwaltspflicht (§ 27 Abs 1 ZPO).Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 830878 -
Rechtsanwaltshonorar mit Gestaltungsmöglichkeiten
Liegt keine Vereinbarung vor, errechnet sich das angemessene Honorar des Rechtsanwaltes nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltstarifgesetzes. Bei jeder vom RATG abweichenden Honorarvereinbarung ist aus Beweisgründen Schriftlichkeit zu empfehlen.Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 830881 -
Allgemeines zum Verhältnis der streitigen Scheidungsarten zueinander
Der klagende Ehegatte hat die Möglichkeit, in der Scheidungsklage mehrere Scheidungstatbestande geltend zu machen. Legt er hierbei ihre Rangordnung nicht fest, geht Verschuldensscheidung gem § 49 EheG einer Scheidung nach § 55 EheG vor.Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 830885 -
Übersicht Gerichtsgebühren einvernehmliche Ehescheidung, streitige Ehescheidung, Aufteilungsverfahren
An dieser Stelle finden Sie eine hilfreiche Übersicht der Gerichtsgebühren bei einer einvernehmliche Ehescheidung, streitigen Ehescheidung oder dem Aufteilungsverfahren.Alexandra Lenz-Cervinka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1102199