Über 300 Mustervorlagen, aktuelle Fachinformationen & Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Ehe- und Familienrecht
Themen
- Lebensgemeinschaft
- Verlöbnis
- Ehe
- Streitige Scheidung
- Einvernehmliche Scheidung
- Gewalt in der Familie
- Mediation
- Kindschaftsrecht
- Eingetragene Partnerschaft
- Erwachsenenschutzrecht
- Aufteilungsverfahren
- Ehegüterrecht
- Unterhaltsrecht
- Internationales Ehe- und Familienrecht
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Muster
Vorschrift
Exekutionsordnung (EO)
Dritter Abschnitt
Fahrtkosten des Gerichtsvollziehers
§ 474. Höhe
idF BGBl. I Nr. 136/2023 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2024
(1) Der Fahrtkostenersatz beträgt, wenn das Vollzugsgebiet zum überwiegenden Teil
1. | in einem mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erschlossenen städtischen Kerngebiet liegt … 1,21 Euro, |
2. | in einem verbauten städtischen oder in einem Agglomerationsgebiet liegt, in dem ein Vollzug mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich ist, …1,80 Euro, |
3. | in einem durchschnittlich bis dichter verbauten ländlichen Gebiet liegt …2,65 Euro, |
4. |
|
(BGBl. I Nr. 136/2023)
(2) Bei Benützung eines unentgeltlich beigestellten Kraftfahrzeugs sind keine Fahrtkosten zu erstatten.
(BGBl. I Nr. 86/2021)