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  • 3 Ob 130/17i; OGH; 21. Februar 2018

    Judikatur | Entscheidung | 3 Ob 130/17i | OGH vom 21.02.2018 | Dokument-ID: 1007365
  • Über das Kontakt- und Informationsrecht des biologischen, aber nicht rechtlichen Vaters

    Die inzidente Feststellung der Vaterschaft eines angeblich leiblichen Vaters ist in einem Kontaktrechtsverfahren zulässig, auch wenn es keine zwangsweise Mitwirkungspflicht wie im Abstammungsverfahren gibt. Je nach den Umständen des Einzelfalls ist, wenn die übrigen Voraussetzungen für ein Kontaktrecht vorliegen, die Klärung der Vaterschaft und die Kindeswohldienlichkeit des Kontakts zu überprüfen, wobei dies von Amts wegen zu erfolgen hat und nicht durch den antragstellenden potenziellen Vater.
    WEKA (api) | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 130/17i | OGH vom 21.02.2018 | Dokument-ID: 1007348