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WEKA (aga) | News | 25.01.2024

Die Regelbedarfssätze für Unterhaltszahlungen 2024

Die Höhe der Regelbedarfssätze wird seit 2022 jährlich mit 01.01. angepasst und ist abhängig vom Alter des Kindes.

Der Durchschnittsbedarf oder Regelbedarf ist jener Bedarf, den jedes Kind einer bestimmten Altersstufe in Österreich ohne Rücksicht auf die konkreten Lebensverhältnisse seiner Eltern an Nahrung, Kleidung, Wohnung und zur Befriedigung der weiteren Bedürfnisse, wie etwa kulturelle und sportliche Betätigung, sonstige Freizeitgestaltung und Urlaub hat (vgl OGH 3 Ob 144/10p).

Mit 01.01.2024 gelten folgende Regelbedarfssätze für Unterhaltszahlungen:

Altersgruppe

Regelbedarfssatz/Monat

0–5 Jahre

EUR

340,00

6–9 Jahre

EUR

430,00

10–14 Jahre

EUR

530,00

15–19 Jahre

EUR

660,00

20 Jahre oder älter

EUR

760,00

Übersicht 2022 bis 2024

Altersgruppe

 

 

2024

2023

2022

0–5 Jahre

EUR

340,00

320,00

290,00

6–9 Jahre

EUR

430,00

410,00

370,00

10–14 Jahre

EUR

530,00

500,00

450,00

15–19 Jahre

EUR

660,00

630,00

570,00

20 Jahre oder älter

EUR

760,00

720,00

650,00