Dokument-ID: 655923

WEKA (bli) | News | 01.04.2014

Neue Richtwerte und Kategoriebeträge seit 1. April 2014

Mit Anfang April kam es nicht nur zur Erhöhung der Richtwerte, sondern auch zur Erhöhung der Kategoriebeträge. Auf dem Portal finden Sie aktuelle Infos zu den Änderungen sowie relevante Judikatur und alle Vorschriften in aktueller Fassung.

Erhöhung der Richtwerte

Mit Kundmachung BGBl II Nr 55/2014 wurde eine Erhöhung der Richtwerte festgesetzt, die seit 1. April 2014 mietrechtlich wirksam ist. Die Richtwertänderung findet im Zweijahresrhythmus statt.

Details siehe Fachbeitrag Richtwertmietzins

Erhöhung der Kategoriebeträge

Die zulässige Höhe des Kategoriemietzinses ist in § 15a Abs 3 MRG festgelegt. Durch BGBl II Nr 62/2014 kam es mit 1. April 2014 zu einer Erhöhung der Kategoriebeträge:

Details siehe Fachbeitrag Kategoriemietzins – Allgemeines

Weiteres finden Sie auf Wohnrecht online relevanten Judikatur und Vorschriften in aktueller Fassung zum Thema:

Judikatur

Vorschriften

Mietrechtsgesetz

Richtwertgesetz

Richtwerte nach dem Richtwertgesetz ab 1.4.2014