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Ihre Suche nach "§ 30" "MRG" lieferte 19 Ergebnisse.
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Kündigungsgrund – wichtige Kündigungsgründe nach § 30 MRG
Der Vermieter kann dem Mieter im Teil- sowie Vollanwendungsbereich des MRG im Rahmen der ordentlichen Kündigung jedoch nur bei Vorliegen wichtiger Gründe gem § 30 MRG kündigen.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 382946 -
Untergang des Bestandobjektes
Geht das Bestandobjekt unter, so führt dies sowohl gem ABGB als auch gem MRG prinzipiell zur Auflösung des Bestandvertrages. Dabei kann es sich sowohl um einen rechtlichen Untergang, als auch um eine Unzumutbarkeit der Weitervermietung handeln.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 333033 -
Tod des Mieters
Dieser Beitrag behandelt die Auswirkungen des Todes des Mieters auf das zwischen ihnen bestehende Mietverhältnis und die Vorrausetzungen der Weiterführung oder einer dadurch möglichen Kündigung dieses Verhältnisses .Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 275903 -
Nichtbenützung von Geschäftsräumen
Der Vermieter kann den Vertrag im Falle, dass die Geschäftsräumlichkeiten nicht zur bedungenen oder einer zumindest gleichwertigen geschäftlichen Betätigung regelmäßig verwendet werden, kündigen.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 276919 -
Erheblich nachteiliger Gebrauch
Ein Kündigungsgrund laut MRG liegt ua vor, wenn der Mieter vom Mietgegenstand einen nachteiligen Gebrauch macht oder eine erhebliche Verletzung der Substanz des Mietgegenstandes erfolgt ist.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282706 -
Eigenbedarfskündigung
Dringender Eigenbedarf kann nur zugunsten von Personen geltend gemacht werden, die zumindest Hälfteeigentümer oder deren Eintrittsberechtigte sind. Der Eigenbedarf des Vermieters darf hierbei nicht selbstverschuldet sein.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282212 -
Vereinbarter Kündigungsgrund
Den Parteien eines Metverhältnisses steht es frei, im Mietvertrag Umstände näher zu umschreiben, bei deren Eintritt der Vertrag durch den Vermieter gekündigt werden kann, wenn diese Sachlage für ihn oder nahe Angehörige objektiv wichtig ist.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 278763 -
Kündigungsgrund – Allgemeines
Allgemeine Kündigungsgründe für einen Bestandvertrag können zB der Untergang der Bestandsache oder Ablauf der Befristung sein.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 381760 -
Weitergaberecht
Eine Beschränkung des Weitergaberechts des Mieters an dem Mietobjekt ist nur bei Vorlage eines wichtigen Grundes zulässig. Sollte dieser keinen Bedarf mehr haben oder eine unverhältnismäßig hohe Gegenleistung erhalten, liegt ein Kündigungsgrund vor.Olaf Rittinger - Petra Cernochova - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277046 -
Aufkündigungsverfahren – Grundlagen
In den §§ 560ff ZPO ist das Aufkündigungsverfahren geregelt. Diese Bestimmungen enthalten neben formellen Bestimmungen auch materielle Normen. In weiterer Folge soll nun auf den Verfahrensablauf eingegangen werden.Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277747 -
Nichtbenützung von Wohnungen
Der Vermieter kann den Vertrag im Falle, dass die Wohnung nicht regelmäßig zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des Mieters oder der Eintrittsberechtigten verwendet wird (außer bei vorübergehender Abwesenheit zB zu Kurzwecken), kündigen.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 276926 -
Aufkündigungsverfahren – Ablauf
Für die Zustellung einer Aufkündigung des Bestandverhältnisses ist das Zustellgesetz anzuwenden – sie hat zu eigenen Handen zu erfolgen. Einwendungen können in Form von Schriftsätzen eingebracht oder mündlich bei Gericht zu Protokoll gegeben werden.Alexander Scheer - Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277904 -
Gerichtliche Aufkündigung
Die besonderen Vorschriften der gerichtlichen Aufkündigung gelten für die Aufkündigung von Bestandverhältnissen und gemischten Verträgen mit überwiegendem Bestandcharakter.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 278934 -
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist ist jener Zeitraum, der bei sonstiger Unwirksamkeit zwischen der tatsächlichen Zustellung der Kündigungserklärung an den Kündigungsgegner und dem Kündigungstermin liegen muss.Andrea Weisert - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280238 -
Mieterpflichten nach ABGB
Der Mieter ist zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Wohnung berechtigt. Welche Pflichten ihn im Gegenzug nach dem ABGB treffen, erörtert folgender Beitrag.Simone Unterfrauner - Patricia Wolf - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 440404 -
Kündigungsverzicht
Die Vereinbarung eines Kündigungsverzichtes ist grundsätzlich unbeschränkt wirksam. Ein Verzicht muss nicht ausdrücklich vereinbart werden, er er kann auch stillschweigend vereinbart sein oder sich aus der Absicht der Parteien ergeben.Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280218 -
Räumungsklage
Fehlt es an vereinbarten Kündigungsterminen und -fristen, sind die subsidiären gesetzlichen Regelungen maßgeblich. In bestimmten Fällen ist auch eine – unter anderem mit einer Räumungsklage geltend zu machende – frühere Vertragsauflösung möglich.Alexander Scheer - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277038 -
Rückstellung des Mietobjekts
Nach Ende des Mietverhältnisses ist die Wohnung dem Vermieter in dem Zustand zurückstellen, in welche sie bei der Übernahme war, wobei Schäden durch gewöhnliche Abnutzung irrelevant sind. Für darüberhinausgehende besteht ein Schadensersatzanspruch.Michaela Schinnagl - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 276320 -
Fristlose Kündigung des Mietvertrages
Bei Vorliegen bestimmter Gründe können Mietverträge auch ohne Einhaltung der sonst maßgeblichen Kündigungsfrist sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter gekündigt werden.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 332476