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Dokument-ID: 1106538

Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz

Kündigung nach § 30 Abs 2 Z 3 MRG wegen ordnungswidriger Müllentsorgung und Geruchsbelästigung

OGH: Ob ein erheblich nachteiliger Gebrauch anzunehmen ist, hängt genauso von den Umständen des Einzelfalls ab wie die Frage, ob es sich bei einem konkreten Verhalten um ein unleidliches Verhalten nach § 30 Abs 2 Z 3 MRG handelt.

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