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Wohnrechtsnovelle 2015
Die Novelle behandelt die Erhaltungspflicht von Heizthermen sowie Änderungen beim Zubehör-Wohnungseigentum. Sie ist bereits mit 1. Jänner 2015 in Kraft getreten.Iman Torabia - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 726606 -
Schädlingsbekämpfung
Der Mietzins besteht neben dem Hauptmietzins unter anderem auch aus den anteiligen Betriebskosten. Zu letzteren gehören auch die vom Vermieter aufgewendeten Kosten für die Schädlingsbekämpfung und die laufenden Gartenarbeiten.Roman Reßler - Christoph Naske - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 275885 -
Wohnungsmiete
Dieser Beitrag behandelt die Fälle Anwendbarkeit der Mieterschutzbestimmungen des MRG und welche Bereiche davon ausgenommen sind.WEKA (bna) - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277024 -
Mieterfreundlicher Untermietvertrag für eine Wohnung – KSchG
Vertragsmuster für einen mieterfreundlichen Untermietvertrag für eine Wohnung. Das KSchG ist auf diesen Vertrag anwendbar.Markus Bulgarini - Redaktion WEKA | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 578395 -
Mietvertrag – Gebrauchsüberlassung
Gegenstand eines Bestandvertrages können nur unverbrauchbare Sachen sein. Das sind solche, die durch eine vertragsgemäße Benützung nicht verbraucht werden.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282021 -
Videoüberwachung
Dieser Beitrag behandelt die Zulässigkeit einer Videoüberwachung, bei der es um einen Ausgleich zwischen den Persönlichkeitsrechten der Nachbarn und einem wichtigen Interesse des die Kamera anbringenden Mieters geht. -
Mietzinsüberprüfung
Als „angemessen“ bezeichnet man den im Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses unter anderem nach Größe, Art, Beschaffenheit, Lage des Mietobjektes ortsüblichen Mietzins. Als „ortsüblich“ gilt der für vergleichbare Mietgegenstände erzielbare Zins.Alexander Kdolsky - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277216 -
Angemessener Mietzins bei Wohnungen
Als „angemessen“ gilt bei Wohnungen der im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages nach Größe, Art, Beschaffenheit, Lage, Ausstattungs- und Erhaltungszustand des Mietobjektes ortsübliche Mietzins.Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281635