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Ablöse nach § 1097 ABGB
Unabhängig davon, ob das MRG auf den konkreten Mietvertrag anwendbar ist, sieht auch § 1097 ABGB einen Ersatzanspruch für den Mieter vor, der Aufwendungen getätigt hat, die eigentlich dem Vermieter oblägen. -
Haustierhaltung
Bei der Zulässigkeit der Tierhaltung wird vor allem auf eine Beeinträchtigung von Mitbewohnern abgestellt. Ein generelles Haustierverbot in Mietverträgen kann mittels einer Unterlassungsklage durchgesetzt werden.Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282882 -
Schimmel in der Wohnung
Schimmelbildung in einer Wohnung kann einerseits zur Mietzinsminderung führen, andererseits Erhaltungspflichten des Vermieters auslösen. § 1096 ABGB findet hier auf alle Mietverhältnisse Anwendung.Christoph Naske - Alexander Kdolsky - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 275876 -
Mietzinserhöhung bei Mieterschutz
Verfahren auf Mietzinserhöhung nach §§ 18 ff MRG sind idR langwierig und kostenintensiv. Ein solches kann für den Vermieter im Falle, dass eine kostengünstige Sanierung des Hauses im Vordergrund steht, dennoch interessant sein.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281525 -
Sorgfaltspflicht des Vermieters
Den Vermieter treffen eine Reihe von Pflichten, die sich aus ABGB und MRG ergeben: Hauptleistungspflichten (den Mietgegenstand in brauchbarem Zustand übergeben und erhalten) und dieverse Nebenpflichten, wie zB Schutz- und Sorgfaltspflichten.WEKA (red) - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 276890 -
Ablöse im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes
Hat ein Mieter in den letzten zwanzig Jahren vor der Beendigung des Mietverhältnisses in der gemieteten Wohnung Investitionen zur wesentlichen Verbesserung gemacht, so hat dieser einen gesetzlichen Anspruch auf eine Ablöse gegenüber dem Vermieter.Christoph Naske - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 275200 -
Verfahren außer Streitsachen – Besonderheiten
Für das gerichtliche Verfahren gelten nach § 37 Abs 3 Mietrechtsgesetz die Bestimmungen über das Verfahren außer Streitsachen mit bestimmten Besonderheiten.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277186 -
Verbotene Vereinbarungen
Vereinbarungen, die einen in § 27 Abs 1 MRG ausgewiesenen Gegenstand beinhalten, sind nichtig. Der Gesetzgeber versucht dadurch zu erreichen, dass eine Leistung immer eine adäquate Gegenleistung nach sich zieht.Olaf Rittinger - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 384227 -
Schneeräumung
Den Vermieter treffen abgesehen von den Hauptleistungspflichten, den Mietgegenstand in brauchbarem Zustand zu übergeben und zu erhalten, auch Schutz- und Sorgfaltspflichten, so zB zur ordnungsgemäßen Schneeräumung.Olaf Rittinger - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 276873