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Dokument-ID: 622880

Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz

Zur Verlängerung von befristeten Mietverträgen

OGH: In casu haben die Parteien den ersten, die gegenständliche Eigentumswohnung betreffenden Mietvertrag am 05.11.1996 geschlossen; er war mit 14.11.1999 befristet. Gemäß § 49b Abs 9 MRG war auf diesen Mietvertrag somit (auch) § 29 Abs 4a MRG idF WRN 1997 anzuwenden.

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