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Dokument-ID: 258377

Judikatur | Leitsatz

Pauschalmietzins und § 15 Abs 4 MRG

Der zwischen den Streitteilen bestehende Mietvertrag über eine Wohnung enthält die Klausel: „… auch der Mietzins in der Höhe von 750 darf nicht geändert werden.“

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