Ihre Suche nach mietvertrag lieferte 400 Ergebnisse.

Dokument-ID: 301540

Judikatur | Leitsatz

Voraussetzung für den Erfolg einer Räumungsklage

OGH: Ein qualifizierter Zinsrückstand, der die Auflösung eines Mietvertrages rechtfertigt, liegt vor, wenn der Mieter den Mietzins trotz ordnungsgemäßer Mahnung nicht bis zum nächsten Zinstermin bezahlt hat. Für den Erfolg der Räumungsklage gegen mehrere Mitmieter – wie im vorliegenden Rechtsfall die beiden Beklagten – ist es notwendig, dass die Einmahnung des rückständigen Bestandzinses gegen jeden Mitmieter erfolgt. Können vor der Klage zugekommene Mahnungen nicht festgestellt werden, kann die Mahnung nur in der Klagszustellung selbst liegen. Sind die verspätet bezahlten Mietzinse sowie die laufenden weiteren Mietzinse bei Klagsbehändigung unstrittig längst bezahlt worden, kann das Räumungsbegehren sich nicht darauf gründen. Bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz sind keine weiteren Rückstände mehr aufgetreten. Die Räumungsklage war daher zu Recht abzuweisen.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop