Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation, aktuelle Judikatur
» Mehr Infos zum Portal Wohnrecht
Ihre Suche nach mietvertrag lieferte 26 Ergebnisse.
-
Mietvertrag – Gebrauchsüberlassung
Gegenstand eines Bestandvertrages können nur unverbrauchbare Sachen sein. Das sind solche, die durch eine vertragsgemäße Benützung nicht verbraucht werden.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282021 -
Mietvertrag – Erfüllbarkeit
In Fragen der Erfüllbarkeit spielen fehlende Berechtigung, Fruchtgenussrecht, Miteigentum, Hälfteeigentum, außerordentliche Vermietung, Schwebezustand und Untermiete eine Rolle.Iman Torabia - WEKA (red) - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282056 -
Zustandekommen eines Mietvertrages
Der Abschluss eines Mietvertrages erfordert eine Einigung der Vertragspartner über den Inhalt des Vertrages und die ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung, nunmehr einen Vertrag tatsächlich abschließen zu wollen.Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282005 -
Rechtsgeschäftsgebühren im Bestandrecht
Die Rechtsgeschäftsgebühren für einen Bestandvertrag hängen auf der einen Seite von dem Miet- bzw Pachtzins und auf der anderen Seite von der Dauer des Verhältnisses ab.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 634737 -
Mietvertrag – Abgrenzung zu anderen Verträgen
Die Abgrenzung des Mietvertrages gegenüber anderen Verträgen ist deshalb von großer Bedeutung, weil mit diesen, trotz Ähnlichkeit der Vertragstypen, erhebliche unterschiedliche Rechtsfolgen verbunden sind.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281957 -
Mietvertrag – Entgelt
Der Schwerpunkt eines Bestandvertrages liegt in der entgeltlichen Gebrauchsüberlassung. Das Engelt können hierbei sowohl regelmäßig wiederkehrende Leistungen als auch eine (bloß) einmalige Leistung, darstellen.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282019 -
Mietvertrag – Abgrenzung zu Leihe/Bittleihe/Leasing/Pacht
Die Abgrenzung zwischen Leihe, Bittleihe, Leasing, Pacht ist deshalb von großer Bedeutung, weil mit diesen, trotz Ähnlichkeit der Vertragstypen, erhebliche unterschiedliche Rechtsfolgen verbunden sind.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282210 -
Mietvertrag – Abgrenzung Pacht
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Unterscheidung zwischen Miete und Pacht und stellt die hiefür maßgeblichen Kriterien dar. Eingegangen wird auch auf die Situation in Einkaufszentren.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 284620 -
Dienstwohnung
Das MRG nimmt von seinem Anwendungsbereich Wohnungen, die aufgrund eines Dienstverhältnisses oder im Zusammenhang mit einem solchen als Dienst-, Natural- oder Werkswohnung überlassen werden, aus.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 332460 -
Hauptmiete
Hauptmiete liegt vor, wenn der Mietvertrag mit dem Eigentümer der Liegenschaft oder mit dem dinglich oder obligatorisch berechtigten Fruchtnießer, mit dem Mieter oder Pächter eines ganzen Hauses oder mit dem Wohnungseigentümer geschlossen wird.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281415 -
Hauptmietzins bei Geschäftsraum
Der § 46a MRG regelt die Voraussetzungen und die Art einer möglichen Hauptmietzinsanhebung für einen Geschättsraum durch den Vermieter.Simone Unterfrauner - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 563501 -
Alle Geschäftslokale – Vertragsabschluss ab 01.03.1994
Hier finden Sie Erläuterungen zum Typ eines Geschäftslokals, dessen Mietvertrag ab 01.03.1994 abgeschlossen wurde.Karin Zahiragic - Thomas Lederer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1171769 -
Zweiobjekthaus
Mietgegenstände in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten fallen nicht unter das MRG. Vor der Wohnrechtsnovelle 2001 waren Wohnungen idS (bloß) teilweise, Geschäftsräumlichkeiten nicht ausgenommen.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 384230 -
Pachtvertrag
Im ABGB werden alle Verträge, die den entgeltlichen Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine bestimmte Zeit regeln, als Bestandverträge bezeichnet. § 1091 ABGB unterscheidet zwischen Miet- und Pachtverträgen.Christoph Naske - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277229 -
Anwendungsbereich des MRG – Teilausnahmen
Das Mietrechtsgesetz (MRG) kommt nur zur Anwendung, soweit die betreffende Vermietung nicht in die Voll- oder Teilausnahmen fällt. Was zählt zu den Teilausnahmen?Simone Unterfrauner - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 563421 -
Anwendungsbereich des MRG – Vollausnahmen
Vor Abschluss eines Mietvertrages sollte geprüft werden, ob das MRG auf diesen anzuwenden ist. Kommt das MRG zur Anwendung, sind die überwiegend zwingende Natur des MRG und der damit einhergehende Mieterschutz zu beachten?Simone Unterfrauner - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 563424 -
Zweitwohnung
Mietverträge über Zweitwohnungen, auf die bestimmte Merkmale (betreffend Mietdauer, Ausstattungskategorie und Mietzweck) zutreffen, unterliegen dem Nichtanwendungsbereich des MRG.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 440536 -
Nebenabrede
Die Bindung des Einzelrechtsnachfolgers des Vermieters ist insofern beschränkt, als der Rechtsnachfolger zwar an „Hauptabreden“ gebunden ist, an „Nebenabreden“ jedoch dann nicht, wenn sie ungewöhnlich sind und er sie weder kannte noch kennen musste.Simone Unterfrauner - Patricia Wolf - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 384224 -
Untermiete
Das MRG unterscheidet grundsätzlich zwischen Haupt- und Untermiete, wobei einem Hauptmieter mehr Rechte als einem Untermieter zustehen. Der Beitrag geht dabei näher auf die Kündigung des Untermietverhältnisses ein.WEKA (bna) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277172 -
Berufsausübung in der Wohnung
Bei Berufen, die üblicherweise in der Wohnung ausgeübt werden, sind die zur Berufsausübung erforderlichen Räume als Wohnraum und nicht als Geschäftsraum anzusehen.Iman Torabia - Michaela Schinnagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 324553 -
Scheinuntermiete
Das MRG unterscheidet zwischen Haupt- und Untermiete, wobei einem Hauptmieter mehr Rechte zustehen. Als Mieterschutzbestimmung fungiert § 2 Abs 3 MRG, wonach bloß zum Schein geschlossene Untermietverträge bekämpft werden können.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277180 -
Wohnungsmiete
Dieser Beitrag behandelt die Fälle Anwendbarkeit der Mieterschutzbestimmungen des MRG und welche Bereiche davon ausgenommen sind.WEKA (bna) - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277024 -
Gemischte Nutzung von Mietobjekten
Dient eine zu Wohnzwecken gemietete Wohnung zT der Erfüllung von Geschäftszwecken, so kann dies Konsequenzen für die Anwendbarkeit mancher MRG-Bestimmungen haben, da diese häufig an das Vorliegen einer Wohnung geknüft sind.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 332602 -
Wohnungstypbeschreibung bei Denkmalschutz bei erheblicher Eigenmittelverwendung des Vermieters nach dem 08.05.1945
Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses sind ohne Beschränkungen zulässig, wenn der Mietgegenstand in einem denkmalgeschützten Gebäude liegt und der Vermieter zu dessen Erhaltung erhebliche Eigenmittel aufgewendet hat.Thomas Lederer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 338253 -
Wohnung Typ 11: Öffentliches Interesse wegen Denkmalschutz bei erheblicher Eigenmittelverwendung (01.01.1982–28.02.1994)
Der Mietgegenstand ist in einem Gebäude gelegen, an dessen Erhaltung aus Gründen des Denkmalschutzes, der Stadt- oder Ortsbildpflege oder aus vergleichbaren Gründen öffentliches Interesse besteht. Der Vertragsabschluss erfolgte bis zum 28.02.1994.Thomas Lederer - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 338416