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Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Kategorie A, B oder C ab 1994) – bei Nichtanwendbarkeit des KSchG
DEMOMuster eines Kompromiss-Mietvertrags für eine Wohnung der Kategorie A, B oder C ab dem Jahr 1994. Das KSchG ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar.Markus Bulgarini - WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 589077 -
Zum Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 6 MRG
Der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 6 MRG setzt das Fehlen einer regelmäßigen Verwendung der Wohnung zu Wohnzwecken „durch wen immer“ voraus; der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 6 MRG ist dann nicht gegeben, wenn feststeht, der Mieter werde die Wohnung mit Sicherheit in naher Zukunft wieder benötigen.Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 100/09p | OGH vom 02.07.2009 | Dokument-ID: 243988 -
Besteht eine volle Mietzinszahlungspflicht eines Fitnessstudios nach Aufhebung der Betretungsverbote?
Ein pandemiebedingt für Fitnessstudios verordnetes Betretungsverbot erfüllt den Tatbestand des § 1104 ABGB („Seuche“), weswegen für die Dauer des Betretungsverbot kein Mietzins zu bezahlen ist. Sobald das Betretungsverbot aber aufgehoben und das Bestandobjekt wieder nutzbar ist, ist auch der Mietzins wieder zu entrichten. Die Höhe richtet sich nach dem Umfang der Gebrauchsbeeinträchtigung und ist unter Anwendung der relativen Berechnungsmethode gegebenenfalls entsprechend zu mindern.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 192/21b | OGH vom 13.12.2021 | Dokument-ID: 1113294 -
Das schutzwürdige Interesse an der Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses an einer nicht regelmäßig verwendeten Wohnung
Gekündigt kann man nur werden, wenn man den Mietgegenstand nicht regelmäßig nutzt oder kein dringendes Wohnbedürfnis vorliegt. Dennoch existiert ein schutzwürdiges Interesse an der Aufrechterhaltung eines Mietverhältnisses, wenn feststeht, dass der Mieter die Wohnung in naher Zukunft wieder benötigen wird. Dabei muss nachgewiesen werden, dass eine Rückkehrabsicht besteht bzw eine Rückkehr bald erfolgen wird. Unbeachtlich sind ungewisse, in der Zukunft liegende Möglichkeiten einer Rückkehr.WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 43/14s | OGH vom 25.06.2014 | Dokument-ID: 692947 -
Benutzung eines Schanigartens für Punschstände – Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 MRG
Mit der kurzzeitigen Aufstellung von zwei Punschhütten wird keineswegs zum Ausdruck gebracht, dass keine Absicht bestehe, die betreffenden Hofflächen in der wärmeren Jahreszeit wieder zum vereinbarten Betrieb eines Schanigartens zu nutzen. Es ist nicht erklärlich, wieso im Rahmen des § 30 Abs 2 Z 7 MRG Schanigärten nicht für Punschstände verwendet werden können, zumal derartige Schanigärten nur zwischen 01.03. und 15.11. eines jeden Jahres betrieben werden dürfen.WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 96/14w | OGH vom 17.06.2014 | Dokument-ID: 697265 -
Zum Untergang einer Gemeinschaftsanlage
Der Untergang einer Gemeinschaftsanlage oder der gleich zu behandelnde Fall einer definitiven Unmöglichkeit oder Aufgabe des Vorhabens ihrer Wiederrichtung lässt sich nicht allein daraus ableiten, dass es keine konkreten Pläne und Bemühungen gibt, die stillgelegte Anlage nach Sanierung oder Erneuerung wieder in Betrieb zu nehmen.WEKA (ato) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 107/16w | OGH vom 25.10.2016 | Dokument-ID: 895541 -
Zum Untergang einer Gemeinschaftsanlage
Der Untergang einer Gemeinschaftsanlage lässt sich nicht allein daraus ableiten, dass es keine konkreten Pläne und Bemühungen gibt, die stillgelegte Anlage nach Sanierung oder Erneuerung wieder in Betrieb zu nehmen.WEKA (ato) | News | 06.02.2017 | Dokument-ID: 895552 -
Verwalterkündigung
Die Miteigentümer einer Liegenschaft, auf der Wohnungseigentum begründet ist, können zur Vertretung der Eigentümergemeinschaft einen Verwalter bestellen, diesen aber auch wieder abberufen.Christoph Naske - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277051 -
§ 43 WEG 2002
Kommentare | Kommentar | Dokument-ID: 271639 -
Wohnzweck
Die Begriffe des Wohnzwecks bzw des Wohnbedürfnisses sind im MRG an einigen Stellen genannt. Was der OGH darunter versteht, ist auch deswegen praktisch relevant, da er beide Begriffe im Rahmen der Kündigung wegen Nichtbenützung heranzieht.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280344 -
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) – § 525.
Vorschrift | JGS Nr. 946/1811 | Dokument-ID: 074626 -
Nichtbenützung von Wohnungen
Der Vermieter kann den Vertrag im Falle, dass die Wohnung nicht regelmäßig zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des Mieters oder der Eintrittsberechtigten verwendet wird (außer bei vorübergehender Abwesenheit zB zu Kurzwecken), kündigen.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 276926 -
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) – § 723.
Vorschrift | BGBl. I Nr. 87/2015 | Dokument-ID: 074800 -
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) – § 616.
Vorschrift | BGBl. I Nr. 87/2015 | Dokument-ID: 074716 -
6 Ob 100/09p; OGH; 2. Juli 2009
Judikatur | Entscheidung | 6 Ob 100/09p | OGH vom 02.07.2009 | Dokument-ID: 009433 -
3 Ob 108/19g; OGH; 11. September 2019
Judikatur | Entscheidung | 3 Ob 108/19g | OGH vom 11.09.2019 | Dokument-ID: 1046323 -
5 Ob 45/15a; OGH; 19. Mai 2015
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 45/15a | OGH vom 19.05.2015 | Dokument-ID: 786106 -
3 Ob 43/14s; OGH; 25. Juni 2014
Judikatur | Entscheidung | 3 Ob 43/14s | OGH vom 25.06.2014 | Dokument-ID: 692955 -
6 Ob 141/09t; OGH; 18. September 2009
Judikatur | Entscheidung | 6 Ob 141/09t | OGH vom 18.09.2009 | Dokument-ID: 009487 -
5 Ob 192/21b; OGH; 13. Dezember 2021
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 192/21b | OGH vom 13.12.2021 | Dokument-ID: 1113299 -
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) – § 942. Wechselseitige Schenkungen.
Vorschrift | JGS Nr. 946/1811 | Dokument-ID: 075028 -
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) – § 1072. Vorbehalt des Vorkaufsrechtes.
Vorschrift | JGS Nr. 946/1811 | Dokument-ID: 075165 -
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) – § 349. a) körperlicher Sachen;
Vorschrift | JGS Nr. 946/1811 | Dokument-ID: 074412 -
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) – § 1084.
Vorschrift | JGS Nr. 946/1811 | Dokument-ID: 075177 -
5 Ob 77/15g; OGH; 19. Juni 2015
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 77/15g | OGH vom 19.06.2015 | Dokument-ID: 785972