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Dokument-ID: 656135
Gültigkeitsvoraussetzung einer schriftlichen Vereinbarung über die Befristung von Mietverträgen
OGH: Gemäß § 29 Abs 1 Z 3 MRG ist die schriftliche Vereinbarung, dass ein Mietvertrag durch den Ablauf der bedungenen Zeit erlischt, Voraussetzung dafür, dass die Befristung des Vertrages wirksam zustandekommt.